EAP – einheitliche Ansprechpartner

Mit der Dienstleistungsrichtlinie sind in jedem EU-Mitgliedstaat "einheitliche Ansprechpartner" (EAP) eingerichtet worden, über die Sie Ihre Verwaltungsformalitäten elektronisch abwickeln können, wenn Sie grenzüberschreitend in Europa tätig werden wollen. Auch die geänderte Berufsanerkennungsrichtlinie sieht nunmehr "einheitliche Ansprechpartner" (EAP) vor.

Von dieser Seite aus gelangen Sie zu den einheitlichen Ansprechpartnern in den einzelnen Bundesländern und:

  • erhalten alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen,
  • können alle für die Erbringung Ihrer Tätigkeit erforderlichen Formalitäten erledigen (ohne sich einzeln an verschiedene Behörden wenden zu müssen),
  • können alle nötigen Schritte elektronisch abwickeln.

Die EAP-Portale der Bundesländer

Wenn Sie als Österreicherin/Österreicher eine Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erbringen wollen, führt Sie die Überblicksseite zu Dienstleistungs-Portalen der EU-Mitgliedstaaten weiter.

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Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft